- Alle im Bauwesen tätigen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner mit Abschlußexamen an einer Universität, einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Hochschule, Fachhochschule oder deren Vorgänger.
- Alle Studenten eines dem Bauwesen zugeordneten Fachbereichs an einer der im vorh. Absatz genannten Bildungsstätten.
- Dem Bauwesen verbundene oder beruflich nahestehende Personen mit gleichwertigem Studienabschluss.
- Juristische Personen, die dem BDB aufgrund von Vereinbarungen kooperativ beigetreten sind.
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